Was ist Schiedsgerichtsbarkeit? |
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Schiedsgerichtsbarkeit ist private Rechtsprechung, die von Institutionen
oder Privatpersonen als Dienstleistung angeboten wird. Schiedsgerichte
entscheiden anstelle der
staatlichen Gerichte abschließend und endgültig über einen Streit.
Ihre Entscheidungsbefugnis leiten sie dabei ausschließlich aus dem Willen der Parteien ab. Das Schiedsverfahren gleicht dem Verfahren vor
den staatlichen Gerichten, auch hier müssen z.B. Schriftsätze
eingereicht werden. Allerdings sind die Parteien in der
Verfahrensgestaltung wesentlich freier und haben die Möglichkeit,
etliche Entscheidungen wie z.B. über den Verfahrensort, die
Verfahrenssprache und auch die Wahl des Schiedsrichters zu
treffen. |
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Sich an ein Schiedsgericht zu wenden, kann sich aus mehreren Gründen
lohnen:
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Einige Vorteile
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Schiedsgerichte sind i.d.R. schnell
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die Öffentlichkeit ist vom Verfahren ausgeschlossen
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Schiedsrichter sind fachlich spezialisiert
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und aus Schiedssprüchen lässt sich
international wesentlich leichter vollstrecken als aus nationalen
Urteilen
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Nicht zu verwechseln mit...
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Wesentliches Merkmal der Schiedsgerichtsbarkeit ist, dass
der Schiedsspruch urteilsgleiche Wirkung hat. Das Schiedsgericht entscheidet
unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges abschließend über den
Rechtsstreit. Damit ist das Schiedsverfahren eine echte Konkurrenz zu den staatlichen
Gerichten und stellt ein
effektives Mittel zur Streiterledigung dar. Genau darin unterscheidet es
sich auch von:
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Schiedsstellen: diese sind einem gerichtlichen
Verfahren lediglich vorgeschaltet und ersetzen es nicht.
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Mediation: auch die Mediation dient lediglich der
Schlichtung. Aus dem gefundenen Ergebnis kann im Bedarfsfall nur dann
vollstreckt werden, wenn es zur Durchsetzung eingeklagt wurde.
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